Gemeindebeirat

Nach der Grundordnung der evangelischen Landeskirche in Baden bildet der Ältestenkreis (bei uns identisch mit dem Kirchengemeinderat) zusammen mit allen haupt- und ehrenamtlich Tätigen dieser Gemeinde den Gemeindebeirat.
Seine Aufgabe ist im Kirchenrecht folgendermaßen definiert (Ordnung für den Gemeindebeirat vom 17. Mai 2011.):
Der Gemeindebeirat soll den Ältestenkreis mit den anderen, dem Gemeindebeirat angehörenden Personen zu einer Dienstgemeinschaft verbinden, in der Informations- und Erfahrungsaustausch in gemeinsamer Beratung für das Gemeindeleben fruchtbar gemacht werden.
Der Gemeindebeirat hat hierbei insbesondere folgende Aufgaben:
    1. die Beratung grundsätzlicher Fragen des Gemeindeaufbaues,
    2. die Beratung der jährlichen Terminplanung der Gemeindearbeit,
    3. die Mitwirkung bei der Fortentwicklung gemeindlicher Arbeitsformen,
      wie
      1. Gestaltung des Gottesdienstes,
      2. Arbeit in Gemeindegruppen,
      3. Gestaltung von Veranstaltungen,
      4. Formen der Öffentlichkeitsarbeit,
      5. missionarische, diakonische oder andere Vorhaben im Bereich der Jugendarbeit oder Erwachsenenbildung,
      6. Neubau und bauliche Veränderungen von Gebäuden für die Gemeindearbeit.
Das ist eine (ge)wichtige Mitverantwortung! Das sind (ge)wichtige Aufgaben!
Dazu braucht es engagierte Mitarbeiter*innen, die den Entscheidungen des Kirchengemeinderates die erforderliche Gemeinde-Nähe / den aktuellen Bezug zu den Gemeindegliedern ermöglichen und sich selbst - je nach ihren persönlichen Gaben (Stärken und Schwächen) - mit einbringen.
Bei in der Regel zweimal jährlich stattfindenden Treffen haben die MItglieder die Möglichkeit zum gegenseitigen Austausch, besprechen konkrete Fragen des Gemeindelebens und beraten den Kirchengemeinderat bei wichtigen Fragen und grundsätzlichen Aufgaben in der Gemeinde.
Für ein lebendiges Miteinander in einer Gemeinde ist der Gemeinderat ein unabdingbares Gremium.